Wir suchen OldenBürger!

Nur durch das gemeinsame Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger kann sich unsere Stiftung wirkungsvoll entfalten. Ihre Ideen sind uns wichtig! Die Möglichkeiten mitzuwirken und unsere Gesellschaft aktiv zu gestalten, sind vielfältig. Sprechen Sie uns an!

Engagement mit Zeit und Ideen

Unsere Stadt braucht ehrenamtliches Engagement – also Menschen, die Lust, Ideen und Zeit haben, um für andere und mit anderen in dieser Stadt etwas zu bewegen.

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren? Wir suchen Sie!

Engagement ist die Grundlage einer aktiven Bürgerschaft. Ebenso wichtig wie Geld ist die Mitwirkung von Menschen und ihre ehrenamtliche Mitarbeit. Um unsere Projekte umsetzen zu können, brauchen wir Mitstreiter, die durch persönliches, ehrenamtliches Engagement einen Beitrag zur Gestaltung unseres Gemeinwesens leisten. Nur engagierte Menschen können Projekte entwickeln, Projekte durchführen, Veranstaltungen organisieren, Öffentlichkeitsarbeit leisten oder einen Saal für das Stiftungsfest herrichten.

Wenn Sie sich für die Ziele der Bürgerstiftung begeistern können und etwas Zeit für unsere Arbeit investieren möchten, dann sind Sie uns herzlich willkommen! Die Möglichkeiten sind vielfältig, und jeder kann sich nach seinen eigenen Neigungen und Fähigkeiten einbringen.

Die Oldenburger Bürgerstiftung freut sich auf ehrenamtlich Mitwirkende, die in der Koordination und Durchführung von Projekten sowie verschiedener Veranstaltungen tätig werden möchten. Wir suchen Menschen, die Lust haben,

  • Bürotätigkeiten / Verwaltung / Telefondienst zu übernehmen,
  • bei der Organisation und Planung unserer Projekte mitzuwirken,
  • redaktionell zu arbeiten.

Wir bieten:

  • attraktive Aufgaben in einem überschaubaren Zeitrahmen, passend zu Ihren Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten,
  • die Einbindung in ein offenes und freundliches Team,
  • eine Bescheinigung über Ihr Engagement,
  • Kontakt und Austauschmöglichkeiten mit anderen Ehrenamtlichen,
  • besondere Veranstaltungen als Dankeschön.

Für weitere Informationen schreiben Sie uns eine E-Mail an info@oldenburger-buergerstiftung.de oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben eine Projektidee?

Vielleicht arbeiten Sie schon in einem Projekt und es fehlen Ihnen die Mittel, um das Projekt mit einem besonderen Vorhaben weiter voranzubringen. Oder Sie haben zunächst einmal eine gute Idee, wie man z.B. Kinder und Jugendliche in Ihrem Stadtteil unterstützen kann oder das Zusammenleben zwischen Jung und Alt verbessern könnte. Ihre Ideen sind gefragt! Die Oldenburger Bürgerstiftung lädt Sie herzlich ein, die Förderung geeigneter Projekte vorzuschlagen. Hier finden Sie unsere Förderrichtlinien.

Engagement mit Geld

Die Oldenburger Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung. Wie bei jeder Stiftung ist das Kapital auf Dauer angelegt und erwirtschaftet Erträge, mit denen gemeinnützige Projekte initiert und finanziert werden. Da wir noch nicht zu den großen Stiftungen gehören, also noch relativ bescheiden mit Stiftungskapi­tal ausgestattet sind, sind wir neben der Mitwirkung zeitreicher und ideenreicher Menschen auf weitere Zuflüsse von Geld angewiesen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • allgemeine Spenden: Dieses Geld fließt nicht in das Stiftungsvermögen, sondern kann sofort für unsere Projekte verwendet werden. Sie können einmalig oder regelmäßig einen Betrag spenden. Auch kleine Beträge helfen!
  • Spenden mit einer bestimmten Zweckbindung, für die ein sog. Stiftungsfond eingerichtet werden kann, aus dem auch über einen längeren Zeitraum ein von Ihnen bestimmter Zweck erfüllt wird.
  • Zustiftungen in das Stiftungskapital. Dies bleibt auf Dauer erhalten.
  • Zustiften kann man auch im Rahmen eines Testaments oder eines Vermächtnisses. Dabei bestimmen Sie, was nach Ihrem Tode z.B. mit Ihrem Nachlass oder einem Teil davon dauerhaft geschehen soll. Unser Vorstand berät Sie gern dabei.
  • Treuhandstiftungen: Sie können Ihre eigene Stiftung gründen und sie der Bürgerstiftung zur treuhänderischen Verwaltung anvertrauen. Eine Treuhandstiftung können Sie zu Lebzeiten errichten, aber auch durch Testament. Möglich ist auch eine Zwischenform: Sie statten die Treuhandstiftung zu Lebzeiten mit einem Anfangsvermögen aus und stocken sie in Ihrem Testament auf. So können Sie selbst noch den Nutzen erfahren, den Ihre Stiftung ermöglicht.Treuhandstiftungen sind rechtlich unselbstständig, bestimmen ihre eigentliche Arbeit aber selbstständig. Der Vorteil: Sie genießen, bei geringen Kosten, alle Vorteile einer rechtfähigen Stiftung z.B. können Sie sofort auch die steuerlichen Privilegien von Stiftungen, z.B. die Abschreibungsmöglichkeiten für Stifter/innen im Gründungjahr bis zu 1 Million Euro!

Selbstverständlich erhalten Sie über Zuwendungen eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Spenden statt Schenken – Helfen ist ein Geschenk!

Wenn Sie Freunde oder Geschäftspartner zu einer Feier einladen, können Sie sich statt Geschenken Spenden für die Bürgerstiftung wünschen. Damit ist allen geholfen. Ihre Gäste brauchen sich nicht den Kopf zu zerbrechen über ein passendes Geschenk und sie können auch noch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt bekommen. Sie selbst werden nicht mit Blumen oder Pralinen überhäuft und keine Last mit Geschenken, die nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Und der Bürgerstiftung helfen die Spenden bei der Finanzierung ihrer Projekte.

Anlässe gibt es viele:

  • Geburtstag
  • silberne oder goldene Hochzeit
  • Firmenjubiläum
  • Einweihung
  • Sammelaktionen und Veranstaltungen z.B. Versteigerungen, Basare, Turniere oder Konzerte

Im Trauerfall um Spenden zu Gunsten der Oldenburger Bürgerstiftung zu bitten, kann eine sinnvolle Alternative zu Kränzen und Blumen darstellen.

Für Ihre Aktionen können Sie gerne unsere Spendenbox nutzen. Sprechen Sie uns an!

Selbstverständlich erhalten Sie über Zuwendungen eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Steuerliche Vorteile

Besonders bei höheren Summen oder auch bei Erbschaften bringt eine Stiftung steuerliche Vorteile. Durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen für Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen, auch an Stiftungen, steuerlich privilegiert.

Hier einige Beispiele:
Schenkungs- und Erbschaftssteuer:
Zustiftungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit (innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall).

Einkommenssteuer:
Zustiftungen mindern das steuerpflichtige Einkommen des Stifters bzw. Zustifters. Die jährliche Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Zustiftungen, die sich in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden. Der steuerlich anerkennungsfähige Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Stiftung oder Zustiftung) liegt bei einer Million Euro. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen. Er kann über zehn Jahre verteilt werden.

Wir danken der OnPoint-IT GmbH für die langjährige Uterstützung!